Kleines Unternehmen
Weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, gewerblich, mit Betriebsstätte im Land. Freie Berufe sind ausgeschlossen.
Ja, KI-Arbeit mit AI Værk kann in Schleswig-Holstein gefördert werden, wenn Ihr Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte hat und das Vorhaben Ihren Betrieb digital voranbringt. Die DKU erstattet bis zu 40 Prozent, höchstens 8.000 Euro für eine Beratung und 80.000 Euro für die Umsetzung. Sie beantragen online bei der WTSH, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Stand: 15. Oktober 2026 · Quellen: WTSH-Programmseite DKU, Richtlinie DKU im Amtsblatt
Wenn Sie jeden Punkt mit Ja beantworten, lohnt sich ein Antrag.
Weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, gewerblich, mit Betriebsstätte im Land. Freie Berufe sind ausgeschlossen.
Die Beratung kostet 2.500 bis 20.000 Euro, oder die Umsetzung mindestens 10.000 Euro.
Für die Umsetzung zeigen Sie, wie sich die IT-Sicherheit verbessert und was das Vorhaben zum Klimaschutz beiträgt.
Schon ein unterschriebener Vertrag gilt als Projektbeginn. Sie brauchen ein Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat.
Bis zu 40 Prozent
Höchstens 8.000 Euro, binnen 8 Monaten
Höchstens 80.000 Euro, binnen 18 Monaten
Richtlinie bis 30. Juni 2027
Im Erstgespräch prüfen wir, welches Modul passt.
Sie bekommen von uns ein prüffähiges Angebot mit Arbeitspaketen und Zeitplan.
Ihr Unternehmen stellt den Antrag selbst im Serviceportal. Wir wirken daran nicht mit, damit unsere Leistung förderfähig bleibt.
Erst nach dem Bewilligungsbescheid oder der Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vergeben Sie den Auftrag. Ausgezahlt wird nach dem Verwendungsnachweis.
Die WTSH erkennt keine Kosten eines Dienstleisters an, der aktiv an der Antragstellung mitgewirkt hat. Deshalb beantragen Sie, und wir liefern die Unterlagen.
Nein. Gefördert wird Digitalisierung mit spürbarem Fortschritt für den Betrieb. Ein allgemeines KI-Abo für das Büro passt eher nicht.
Dann entscheidet das Datum des Antragseingangs. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Nein. Die Umsetzung geht auch ohne vorherige Beratung, die WTSH empfiehlt die Beratung aber ausdrücklich.

Elias ist in Schleswig-Holstein zuhause: Softwareentwicklung, Integration und Betrieb. Er hat selbst schon gegründet und kennt die Abläufe kleiner und mittlerer Betriebe aus der Praxis.
Schildern Sie Ihre Situation in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine ehrliche technische Einschätzung.